Grundlagen

Grundlagen unserer Arbeit

Grundsätzlich ist zwischen freien und gebundenen Vermittlern zu unterscheiden. Je mehr Produkte von verschiedenen Anbietern ein Vermittler im Portfolio hat, umso vielfältiger sind seine Möglichkeiten.

Wir als Versicherungsmakler sind freie Unternehmer und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden. Wir haben Kooperationsverträge mit verschiedenen Gesellschaften. Um die für Sie passende Versicherungslösung zu finden, steht uns also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung.

Anders als alle anderen Vermittler stehen wir als Makler rechtlich auf der Seite unserer Kunden und vertreten ausschließlich deren Interessen.

Unsere Motivation ist es, unsere Kunden umfassend zu beraten und zu betreuen. Unter anderem überwachen wir Ihre Verträge, verhandeln für Sie mit den Versicherern und übernehmen für Sie die Abwicklung von Schadensfällen.

Für unsere Beratungs- und Servicearbeiten erhalten wir Courtagen von den jeweiligen Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

  1. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.
  2. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
  3. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  4. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Des Weiteren werden die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
  5. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
  6. Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.
  7. Bei einer Abwerbung bzw. Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen.
  8. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein.
  9. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  10. Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.
  11. Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  12. Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungsunternehmen sondern auch mit Versicherungsvermittlern.
  13. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.